Entlassmanagement

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Entlassmanagement

Die Planung einer reibungslosen und patientenorientierten Entlassung beginnt bereits mit Ihrer Aufnahme in unserem Haus.
Mit Einführung des gesetzlich geforderten Entlassmanagements am 01.10.2017 haben wir die Möglichkeit, sofern Sie zu Beginn Ihrer Behandlung der Teilnahme am Entlassmanagement zugestimmt haben, Ihre Entlassung und den damit verbundenen nachstationären Versorgungsbedarf noch zielführender zu organisieren. Dies beinhaltet nicht nur die reine Organisation Ihrer Nachversorgung, wir können Ihnen ab sofort auch Rezepte, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen sowie Heilmittelverordnungen, sofern medizinisch begründet, direkt am Entlassungstag, neben Ihren Entlassungspapieren, zur Verfügung stellen.

Hier gelten aber auch für das Krankenhaus gewisse Richtlinien:

  • Das Krankenhaus darf Verordnungen nur im Rahmen der Überbrückungszeit vornehmen, sofern Sie am selben Tag nicht mehr die Möglichkeit besitzen, sich bei Ihrem Hausarzt vorzustellen (z.B. Entlassung am späten Nachmittag)
  • Rezept:
    • nur Verschreibung der kleinsten Packungsgröße
    • das Rezept muss innerhalb von 3 Werktagen in der Apotheke eingelöst worden sein
  • Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: 
    • Bescheinigung für maximal 7 Kalendertage, je nach medizinischer Indikation (Folgebescheinigung)
  • Heilmittelverordnung:
    • Verordnung von 2 Anwendungen möglich
    • Verordnung muss innerhalb von 7 Kalendertagen begonnen und innerhalb von 12 Kalendertagen aufgebraucht worden sein

Gerne stehen wir Ihnen bei weiteren Fragen zur Verfügung.